Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anlage „Amber Resort & SPA“

Wir danken Ihnen, dass Sie die Regeln und Vorschriften gelesen haben und sich daran halten. Sie dienen dazu, allen unseren Gästen einen friedlichen und sicheren Aufenthalt zu gewährleisten. I. Gegenstand und allgemeine Bestimmungen (§1)
  1. Die Hausordnung enthält die Regeln für die Buchung der Anmietung des Apartments, die Erbringung von Dienstleistungen, die Haftung und den Aufenthalt auf dem Gelände des „Amber Resort & SPA“ in der: Brzozowa 6 Straße, 82-109 Stegna und ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages, der mit der Unterzeichnung der Anmeldekarte sowie der Reservierung und/oder der Zahlung einer Anzahlung/des Gesamtbetrags für den Aufenthalt zustande kommt. Durch die Ausführung einer dieser Handlungen bestätigt der Gast automatisch, dass er diese Bedingungen gelesen hat und sie akzeptiert.
  2. Der Inhalt des Reglements kann von den Gästen an der Rezeption und auf der Website eingesehen werden.
  3. Die Bestimmungen gelten für alle Gäste des „Amber Resort & Spa“.
  4. Die Vermietung von Wohnungen durch den Betreiber ist nur von kurzer Dauer und dient nicht der Befriedigung des dauerhaften Wohnbedarfs der Kunden/Gäste – der Aufenthalt ist vorübergehender Natur (Freizeit oder Tourismus) und der Mietvertrag wird zu diesem Zweck abgeschlossen. Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Rechte der Mieter, der kommunalen Ressourcen und zur Änderung des Zivilgesetzbuches finden keine Anwendung.
  5. Ein Kunde/Gast, der ein Verbraucher ist, hat nicht das Recht, von einem außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurückzutreten, gemäß Artikel 38, Absatz des Gesetzes über Verbraucherrechte vom 30. Mai 2014.
  6. Wann immer in diesen Verordnungen auf:
    a) Betreiber – DK HOME sp. z o.o. mit Sitz in Warschau (ul. Domaniewska 37 lok.2.43, 02-672 Warschau; NIP 525-269-97-17; REGON 366596182; KRS 0000664447);
    b) Kunde – eine erwachsene natürliche Person, eine juristische Person oder eine organisatorische Einheit ohne Rechtspersönlichkeit, der die Rechtsfähigkeit gesetzlich zuerkannt ist und die eine Partei des Apartmentmietvertrags ist;
    c) Gast – jede Person, die sich auf der Grundlage eines vom Kunden abgeschlossenen Mietvertrags in der Einrichtung aufhält (einschließlich des Kunden);
    d) Apartment – ein möbliertes und ausgestattetes Objekt, das vom Betreiber zur Vermietung angeboten wird;
    e) Objekt – Immobilien einschließlich des Gebäudes „Bursztynowe Resort & SPA“ und zugehöriger Einrichtungen, gelegen in der ul. Brzozowa 6, 82-103 Stegna.
II. Hotel Tag (§2)
  1. Die Wohnung wird tageweise vermietet.
  2. Der Check-in beginnt um 16:00 Uhr am Anreisetag und endet um 11:00 Uhr am folgenden Tag.
  3. Es ist möglich, den Aufenthalt am Abreisetag gegen einen Aufpreis von 100 PLN pro angefangene Stunde (bis maximal 15:00 Uhr) zu verlängern. Nach dieser Zeit wird der volle Preis für den nächsten Tag berechnet. Bitte kontaktieren Sie die Rezeption für weitere Informationen.
III. Vorbehalt des Aufenthalts (§3)
  1. Sie können eine Wohnung reservieren:
    a) per Telefon – erste Buchung, Details (einschließlich Geschäftsbedingungen) per E-Mail;
    b) per E-Mail – der Kunde erhält ein Preisangebot und die Buchungsbedingungen;
    (c) über das Buchungssystem auf der Website „Amber Resort & Spa“;
    (d) über zwischengeschaltete Agenturen oder Portale.
  2. Die in den Punkten 1 a-c angegebenen Reservierungen sind vorläufig. Eine Buchung gilt als bestätigt, sobald eine Anzahlung in der vom Betreiber angegebenen Höhe und zu dem von ihm angegebenen Datum geleistet wurde oder, in bestimmten Fällen, sobald der gesamte Buchungswert bezahlt wurde.
  3. Die Frist für die Zahlung der Kaution wird mit dem Angebot mitgeteilt Angebot und kann je nach dem verfügbaren Angebot variieren.
  4. Für eine verbindliche Buchung ist eine Anzahlung erforderlich:
    a) 30 % des Wertes des flexiblen Angebots (der Restbetrag ist beim Check-in zu zahlen),
    b) 100 % des Wertes bei einem nicht erstattungsfähigen Angebot (z.B. für Feiertage und besondere Termine).
  5. Die Stornierung einer Buchung erfordert eine E-Mail an recepcja@bursztynowe-resort.pl zusammen mit einer selbst unterzeichneten Erklärung. Die Anzahlung wird zurückerstattet, wenn die Stornierung spätestens 14 Tage vor der Ankunft erfolgt; später oder bei Nichterscheinen wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.
  6. Informationen über die Höhe der Kaution und die Bedingungen kostenlos Stornierungen werden mit dem Angebot mitgeteilt. Die Anzahlung wird im Falle eines flexiblen Angebots spätestens 14 Tage vor der Ankunft zurückerstattet.
  7. Ein verkürzter Aufenthalt führt nicht zu einer Rückerstattung der nicht genutzten Nächte oder einer Entschädigung – er wird wie eine Stornierung nach weniger als 7 Tagen behandelt. Der Gast trägt den vollen Wert der Buchung.
  8. Der Kunde sollte die Buchungsbedingungen sorgfältig lesen – der Betreiber ist nicht für Fehler bei der Buchung verantwortlich.
  9. Angebote, die vor der Buchungsbestätigung gemacht werden, stellen kein Angebot im Sinne des Zivilgesetzbuches dar und sind bis zur Bestätigung freibleibend.
IV. Zahlungen (§4)
  1. Die auf der Website des Betreibers angezeigten Preise sind Bruttopreise (einschließlich Mehrwertsteuer). Alle Transaktionen werden in der Währung PLN abgewickelt.
  2. Bevor Sie die Anzahlung leisten, geben Sie bitte die genauen Angaben an, die für die Mehrwertsteuerrechnung (Vorschuss und Endbetrag) erforderlich sind: Name, Vorname/Firma, Adresse, Mehrwertsteuernummer des Unternehmens.
  3. Wenn keine Rechnungsangaben verfügbar sind, wird eine Quittung über den gezahlten Betrag ausgestellt, nachdem die Einrichtung die Vorauszahlung gutgeschrieben hat.
  4. Rechnungen, die auf einer Quittung basieren, werden nicht ausgestellt.
  5. Die Vorauszahlung (Kaution) muss innerhalb von 12 Stunden nach der Buchung oder innerhalb der angegebenen Frist geleistet werden (in Form einer Überweisung auf das Konto der Einrichtung, in bar oder durch Belastung einer Kreditkarte – mit schriftlicher Zustimmung des Buchungskunden).
  6. Der Restbetrag ist vor Ort bei der Unterbringung zu zahlen. Es ist auch möglich, den Aufenthalt zu garantieren Vorautorisierung die Vorautorisierung des Guthabens auf der Kredit- oder Zahlungskarte des Gastes durch den Betreiber.
  7. Das Versäumnis, eine Vorauszahlung (Anzahlung), die den Aufenthalt garantiert, innerhalb der vom Betreiber angegebenen Frist zu leisten (das Datum der Belastung der Karte oder der Gutschrift auf dem Bankkonto des Betreibers ist entscheidend, nicht das Datum der Überweisung) oder das Versäumnis, eine Bestätigung der Zahlung vorzulegen, ein fehlendes Guthaben auf der Kreditkarte oder ein fehlender Kontakt des buchenden Kunden ist gleichbedeutend mit der Stornierung der nicht bezahlten Buchung. Der Kunde wird per E-Mail über die Stornierung informiert.
  8. Wenn eine Reservierung für einen Aufenthalt in einem Apartment zu einem Zeitpunkt erfolgt, der es nicht erlaubt, mit einer Anzahlung von 30% garantiert zu werden, weil die Zeit bis zum geplanten Aufenthalt zu kurz ist, ist es notwendig, den gesamten Aufenthalt beim Check-in zu bezahlen, worüber der Betreiber den Kunden informieren wird.
  9. Die Zahlung der Anzahlung und damit der tatsächliche Abschluss der Buchung bedeutet die Bestätigung der Annahme der Buchungsbedingungen, die in dieser Geschäftsordnung aufgeführt sind, und die Kenntnisnahme der Regeln der Einrichtung.
  10. Der Mietpreis des Apartments enthält keine Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen, die auf dem Grundstück verfügbar sind.
  11. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, eine Kurtaxe in Höhe des in der Gemeinde Stegna geltenden Satzes zu zahlen. Die Gebühr beträgt zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Reglements 1,80 PLN pro Person/Tag und kann sich ändern (ganzjährig, die Gebühr ist unabhängig vom Alter der Person). Die Gebühr wird nur in BAR beim Check-in erhoben, spätestens jedoch am Ende des Aufenthalts in der Wohnung. Der Kunde erhält eine Quittung über den eingezogenen Betrag der örtlichen Gebühr (eine Rechnung oder Quittung über die Mehrwertsteuer ist nicht erhältlich). Der Betreiber hat mit der zuständigen Gemeinde einen Vertrag über die Einziehung der Kommunalsteuer abgeschlossen.
V. Kaution (§5)
  1. Für die Dauer der Anmietung der Wohnung ist nach der Bestätigung der Reservierung eine Kaution von 500PLN, als Sicherheit für das anvertraute, vollständig ausgestattete Apartment und auch als Sicherheit für eventuelle Ansprüche wegen Beschädigung oder Zerstörung des Apartments/Objekts während des Aufenthalts oder zur Deckung sonstiger Schäden. Der Kunde/Gast haftet in vollem Umfang für Schäden am Apartment/Objekt, die von ihm oder Personen, die sich mit ihm im Apartment aufhalten, in Bezug auf die Ausstattung des Apartments/Objekts verursacht werden. In gleichem Maße haftet der Kunde/Gast für Mängel an der Ausstattung des Apartments, die von ihm oder den Personen, die sich mit ihm im Apartment aufhalten, verursacht werden.
  2. Die in Absatz 1 genannte Kaution wird durch Sperrung des Betrags auf der Kreditkarte eingezogen (Vorautorisierung) oder, in Ermangelung einer Kreditkarte, in bar beim Check-in.
  3. Wenn die Wohnung nicht beschädigt oder zerstört wurde, wird die Kaution spätestens 5 Tage nach Beendigung Ihres Aufenthalts in der Wohnung zurückerstattet.
  4. Die Schadensbeträge werden auf der Grundlage der aktuellen Preise für Produkte und Dienstleistungen bewertet (können aus den im Internet angezeigten Preisen ermittelt werden).
  5. Wenn der Wert des Schadens oder der Zerstörung den Betrag der hinterlegten Kaution übersteigt, ist der Kunde/Gast verpflichtet, den Fehlbetrag zu decken, bis der verursachte Schaden vollständig ausgeglichen ist.
VI. Aufenthalt in den Räumlichkeiten / Gäste und nicht registrierte Personen (§6)
  1. Um einen Gast/Kunden einzuchecken, der auch ein Gast ist, müssen Sie ein offizielles Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) vorlegen.
  2. Der Gast/Kunde darf das Apartment nicht an eine andere Person oder Personen übertragen, auch wenn der Zeitraum, für den die Zahlung geleistet wurde, noch nicht abgelaufen ist. Insbesondere ist es verboten, das Apartment an andere Personen/Körperschaften unterzuvermieten – das Apartment darf nur von den Personen genutzt werden, die der Kunde bei der Buchung angegeben und darin registriert hat, vorbehaltlich Abschnitt 3.
  3. Nicht registrierte Personen können sich von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr im Apartment aufhalten. Außerhalb dieser Zeiten ist der Gast/Kunde verpflichtet, nicht registrierte Personen, die sich im Apartment aufhalten, zusätzlich an der Rezeption des Anwesens zu melden.
  4. Der Betreiber kann sich weigern, einen Gast/Kunden zu beherbergen, der während seines vorherigen Aufenthalts in grober Weise gegen die Hausordnung verstoßen hat, Schäden am Eigentum der Einrichtung oder an Gästen verursacht hat, einer Person körperlichen Schaden zugefügt hat oder auf andere Weise die Ruhe und den Betrieb der Einrichtung gestört hat.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, alle Personen, für die er eine Reservierung vornimmt und die ihn auf das Grundstück oder in das Apartment begleiten, über die Bestimmungen dieser Hausordnung zu informieren und sie mit diesen vertraut zu machen, und ist für die Folgen ihrer Unterlassung und für die Folgen ihrer Handlungen verantwortlich.
VII. Kommentare und Beschwerden während des Aufenthalts (§7)
  1. Der Betreiber erbringt seine Dienstleistungen gemäß seinem Standard. Sollten Sie Bedenken hinsichtlich der Qualität des Services haben, wird der Gast/Kunde gebeten, diese unverzüglich an der Rezeption zu melden, damit das Personal schnell reagieren kann.
  2. Der Betreiber ist bestrebt:
    (a) dass der Aufenthalt der Gäste/Kunden in den Räumlichkeiten sicher ist,
    (b) einen professionellen und zuvorkommenden Service bei allen in der Einrichtung erbrachten Dienstleistungen zu bieten,
    (c) Die Wohnungen waren technisch einwandfrei.
  3. Beanstandungen bezüglich der Sauberkeit, der fehlenden Ausstattung der Wohnung oder Mängel müssen bis zum Ende des Check-in-Tages in Form einer E-Mail an marketing@bursztynowe-resort.pl und an der Rezeption. Eine verspätete Benachrichtigung kann dazu führen, dass der Gast/Kunde für etwaige Defekte oder fehlende Ausrüstung verantwortlich gemacht wird.
VIII. Sonstiges (§8)
  1. Auf Wunsch des Gastes/Kunden, der auch Gast ist, stellt der Betreiber die folgenden Dienstleistungen kostenlos zur Verfügung:
    (a) die Bereitstellung grundlegender Informationen zum Wohnsitz und zur Reise;
    (b) die Aufbewahrung von Gepäck (allerdings kann die Aufbewahrung von Gepäck zu anderen Zeiten als den Aufenthaltsdaten und von Gegenständen, die nicht die Merkmale von persönlichem Gepäck aufweisen, verweigert werden), es sei denn, dies ist durch geltendes Recht ausgeschlossen.
  2. Der Betreiber ist nicht verantwortlich für Geld, Wertpapiere oder Wertgegenstände, einschließlich Wertgegenstände und Gegenstände von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert oder andere Gegenstände, die (während des Aufenthalts des Gastes/Kunden, der auch Gast in der Anlage ist) aufbewahrt werden.
  3. Der Betreiber haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die von einem Gast/Kunden, der auch Gast ist, oder von Personen, die sich mit ihm im Apartment aufhalten, in das Apartment oder die Anlage gebracht werden.
IX. Regeln für die Einrichtung (§9)
  1. Am Veranstaltungsort gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 7 Uhr morgens am nächsten Tag.
  2. Die in Absatz 1 genannte Ausgangssperre kann in bestimmten Bereichen der Einrichtung (z.B. im Restaurant) durch Anordnung eines bevollmächtigten Vertreters des Betreibers/Gasthauses aufgehoben werden.
  3. Das Verhalten von Gästen und Personen, die sich in der Anlage aufhalten (auch außerhalb der Sperrstunde), darf den friedlichen Aufenthalt anderer Gäste nicht stören. Der Betreiber kann sich weigern, Personen, die gegen diese Regel verstoßen, weitere Dienstleistungen anzubieten.
  4. Aus Gründen des Brandschutzes ist es verboten, in den Apartments oder auf dem Gelände der Anlage Geräte zu benutzen, die nicht zur Ausstattung des Apartments gehören. Dies gilt nicht für Ladegeräte und Stromversorgungseinheiten für audiovisuelle Geräte und Computer.
  5. Das Rauchen ist auf dem Gelände strengstens untersagt. Für jeden Verstoß gegen dieses Verbot wird eine Geldstrafe von 1.000 PLN erhoben.
  6. Der Gast/Kunde, der auch Gast ist, ist verpflichtet, den Betreiber unverzüglich zu benachrichtigen, da er davon ausgeht, dass eventuelle Unstimmigkeiten vom Gast/Kunden, der auch Gast ist, zu verantworten sind. Der Gast/Kunde, der auch Gast ist, ist außerdem verpflichtet, den Betreiber unverzüglich über alle Vorfälle zu informieren, die das Apartment oder dessen Ausstattung betreffen und die dem Betreiber Schaden zufügen könnten.
  7. Der Gast ist verpflichtet, den Schlüssel/die Karte zum Apartment mit der gebotenen Sorgfalt aufzubewahren. Bei Verlust oder Zerstörung wird dem Gast/Kunden, der auch Gast ist, eine Gebühr von 50 PLN für jede verlorene oder zerstörte Karte/jeden Schlüssel berechnet.
  8. Jedes Mal, wenn ein Gast/Kunde, der auch Gast ist, das Apartment verlässt, sollte er/sie das Licht ausschalten, das Wasser abstellen, die elektrischen Geräte ausschalten und das Schließen der Türen und Fenster überprüfen.
  9. Der Gast/Kunde, der auch Gast ist, ist verpflichtet, das Apartment und seine Ausstattung pfleglich zu behandeln, das gemietete Apartment und seine Ausstattung bestimmungsgemäß zu nutzen und nach Beendigung des Mietvertrags das Apartment und seine Ausstattung in einem vollständigen und unveränderten Zustand in Bezug auf den Zustand, in dem das Apartment dem Kunden übergeben wurde, zurückzugeben.
  10. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich nur in Begleitung von Erwachsenen auf dem Gelände aufhalten, die die volle Verantwortung für ihre Handlungen und für alle Folgen solcher Handlungen und Situationen auf dem Gelände übernehmen.
  11. Die Regeln für den Aufenthalt von Tieren auf dem Grundstück sind in einer separaten Haustierverordnung geregelt, mit der sich der Gast vertraut machen und die er einhalten muss.
X. Brand- und Notfallverfahren (§10)
  1. Wenn ein Gast/Kunde, der auch ein Besucher ist, Rauch oder Feuer in den Räumlichkeiten bemerkt, sollte er dies tun:
    a) Benachrichtigen Sie sofort die Rezeption/Sicherheitsdienst, Tel.: +48 797 600 618, und geben Sie die Wohnungs- oder Zimmernummer und eine Beschreibung des Vorfalls an,
    (b) die Anweisungen des entsprechend geschulten Personals strikt zu befolgen,
    c) Benutzen Sie im Falle eines Evakuierungsbefehls die ausgewiesenen Wege (ein Plan befindet sich im Flur oder an der Ausgangstür der Suite),
    (d) die Aufzüge nicht zu benutzen.
  2. Der Betreiber oder die von ihm beauftragten Personen haben das Recht, das Apartment zu betreten, um Störungen im Apartment oder seinen Einrichtungen zu beseitigen, oder wenn sie Kenntnis davon erhalten, dass das Apartment entgegen seinem Zweck oder dieser Hausordnung genutzt wird. Sollte sich der Gast/Kunde, der gleichzeitig Gast ist, zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht im Apartment aufhalten, wird er/sie vom Betreiber unverzüglich darüber informiert:
    – die Notwendigkeit, die Wohnung zu betreten,
    – den Zweck, zu dem die Aufnahme erfolgt,
    – den Zeitpunkt, zu dem die Aufnahme erfolgte.
  3. Der Betreiber muss so weit wie möglich sicherstellen, dass der Gast/Kunde, der auch Gast ist, während eines solchen Einlasses anwesend sein kann, es sei denn, der Einlass erfordert aufgrund einer besonderen Situation eine sofortige Reaktion des Betreibers (z.B. größere Störung der Anlage, Feuer, Überschwemmung).
XI. Zurückgelassene Gegenstände nach Abreise der Gäste (§11)
  1. Persönliche Gegenstände, die der abreisende Gast/Kunde, der auch Gast ist, im Apartment/der Unterkunft oder anderweitig zurücklässt, werden auf seine Kosten und sein Risiko an die vom Gast/Kunden, der auch Gast ist, angegebene Adresse zurückgeschickt. Liegt eine solche Anweisung nicht vor oder wird keine Vorauszahlung für die Versandkosten geleistet, werden die Gegenstände maximal 7 Tage lang aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist können sie vom Betreiber auf Kosten des Kunden entsorgt werden.
  2. Lebensmittel, die auf dem Grundstück/Apartment zurückgelassen werden, werden sofort entsorgt.
XII. Höhere Gewalt und Unfähigkeit zur Erbringung von Dienstleistungen (§12)
  1. Der Betreiber haftet nicht für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Kurzzeitmietvertrag für das Apartment, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Buchung, wenn die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung dieser Verpflichtungen auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
  2. Unter höherer Gewalt sind äußere, vom Betreiber unabhängige, nicht vorhersehbare und nicht abwendbare Ereignisse zu verstehen, die den Betreiber an der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen hindern, wie insbesondere: Naturkatastrophen, Naturkatastrophen, Kriege, terroristische Anschläge, Streiks, Epidemien oder Krankheiten, Beschränkungen infolge der Einführung von Ausnahmezuständen, von staatlichen oder lokalen Behörden eingeführte Beschränkungen, die einen dauerhaften oder vorübergehenden Ausschluss oder eine Beschränkung der Möglichkeit zur Ausübung der vom Betreiber ausgeübten Geschäftstätigkeit zur Folge haben.
  3. Der Betreiber behält sich das Recht vor, eine Buchung abzulehnen oder zu stornieren, wenn die Apartments nicht zur Verfügung stehen, wenn die Nutzung der Apartments aus technischen Gründen unterbrochen wird oder wenn andere Gründe auftreten, die nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind und die außerhalb des Einflussbereichs des Betreibers liegen. In diesem Fall wird der Wert der gezahlten Gelder (Vorauszahlung) – falls vorhanden – vollständig an den Kunden zurückerstattet.
  4. Der Betreiber ist nicht verantwortlich für Unterbrechungen bei der Versorgung der Wohnung (Wasser, Strom, Heizung, Internet), wenn sie aus Gründen entstehen, die außerhalb der Kontrolle des Betreibers liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ausfälle von externen Installationen, über die die Medien an das Apartment geliefert werden, Ausfälle in den Räumlichkeiten des Medienanbieters, Ausfälle in Bezug auf die Installationen der Einrichtung, die sich in den gemeinsamen Teilen der Einrichtung befinden, in der sich das Apartment befindet, Witterungsbedingungen, die sich negativ auf die Installation auswirken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Fehlen des Fernsehsignals aufgrund von Witterungsbedingungen. Im Falle einer Unterbrechung der Versorgung des Apartments muss der Gast unverzüglich den Betreiber benachrichtigen, der, wenn möglich, den betreffenden Einrichtungen oder Medienanbietern das Auftreten der Störung mitteilt und, wenn sie über solche Informationen verfügt, den Kunden über die Ursache des Fehlers und die Zeit, die für die Behebung des Fehlers benötigt wird, informieren.
Regeln für den Aufenthalt von Tieren I. Gegenstand und allgemeine Bestimmungen (§1)
  1. Das vorliegende Reglement enthält die Regeln für den Aufenthalt von Tieren auf dem Gelände der Anlage „Amber Resort & SPA“ mit der Adresse: Brzozowa 6, 82-103 Stegna und ist ein integraler Bestandteil des Reglements der Anlage „Bursztynowe Resort & SPA“ und des kurzfristigen Apartment-Mietvertrags, auf den im Reglement der Anlage „Bursztynowe Resort & SPA“ Bezug genommen wird. Mit dem Abschluss des Apartment-Mietvertrags in der Anlage bestätigt der Gast automatisch, dass er sich mit der vorliegenden Ordnung für den Aufenthalt von Tieren im „Amber Resort & SPA“ vertraut gemacht hat und deren Bedingungen akzeptiert.
  2. Der Inhalt des Reglements kann von den Gästen an der Rezeption und auf der Website eingesehen werden.
  3. Die Regeln und Vorschriften gelten für alle Gäste des „Amber Resort & Spa“, insbesondere für diejenigen, die von Haustieren begleitet werden.
II. Zustimmung für Tiere (§2)
  1. Die Unterbringung von Gästen mit Haustieren ist nur in ausgewiesenen Apartments möglich.
  2. Der Kunde/Gast ist verpflichtet, bei der Buchung des Apartments mitzuteilen, dass er beabsichtigt, mit einem Tier zu kommen, und die Erlaubnis für den Aufenthalt des Tieres auf dem Grundstück einzuholen.
  3. Die Erlaubnis für den Aufenthalt eines Tieres in der Anlage wird vom Betreiber oder einem bevollmächtigten Mitarbeiter der Rezeption unter Berücksichtigung der Sicherheit und des Komforts der anderen Gäste, der technischen Bedingungen der Anlage und der Apartments, der Verfügbarkeit der für den Aufenthalt mit Tieren vorgesehenen Apartments und der Interessen der Anlage/des Betreibers erteilt.
  4. Wenn Sie den Betreiber/die Rezeption der Anlage bei der Buchung nicht über Ihre Absicht informieren, mit einem Haustier zu kommen, ist der Betreiber berechtigt, Ihr Haustier abzulehnen.
  5. Nur Haustiere (Hunde und Katzen), die nicht mehr als 10 kg wiegen, sind auf dem Grundstück erlaubt, vorbehaltlich der Absätze 6 und 7 unten.
  6. Der Betreiber hat das Recht, Tiere abzulehnen, die gemeinhin als gefährlich oder aggressiv gelten, einschließlich Reptilien, Spinnentiere und Hunde der Rassen, die im Erlass des Ministeriums für Inneres und Verwaltung vom 28. April 2003 über die Liste der als aggressiv geltenden Hunderassen aufgeführt sind.
  7. Wenn der Gast zustimmt, einen Hund einer als aggressiv geltenden Rasse auf dem Grundstück aufzunehmen, muss der Gast dem Mitarbeiter an der Rezeption die Erlaubnis zum Halten des Hundes vorlegen.
  8. Nur sterilisierte Katzen sind auf dem Gelände des Anwesens erlaubt. Der Gast ist verpflichtet, auf Verlangen des Empfangsmitarbeiters unverzüglich ein Dokument vorzulegen, das die Sterilisation bestätigt. Das Fehlen des Dokuments oder die Weigerung, es vorzulegen, berechtigt den Gast, die Aufnahme des Tieres zu verweigern.
  9. Ein Mitarbeiter der Rezeption kann die Annahme eines Tieres verweigern, wenn es nicht den Anforderungen der Hausordnung entspricht oder sich die bei der Buchung gemachten Angaben als falsch erweisen.
  10. Der Betreiber kann die Aufenthaltsgenehmigung des Tieres widerrufen, wenn es sich aggressiv verhältVerhalten gegenüber Menschen oder anderen Tieren.
  11. Die Verweigerung der Annahme eines Tieres oder der Entzug der Genehmigung stellt keinen Grund für eine Rückerstattung der Kaution oder des Mietpreises dar.
III. Aufenthaltsgebühren (§3)
  1. Der Aufenthalt eines Haustieres in der Einrichtung/Appartement ist kostenpflichtig.
  2. Die Gebühren werden gemäß der Preisliste berechnet, die während des Aufenthalts des Gastes mit dem Tier in Kraft ist.
  3. Die Gebühren können je nach Datum des Aufenthalts, Größe und Art des Tieres variieren.
  4. In begründeten Fällen kann der Betreiber zusätzliche Gebühren für den Aufenthalt des Tieres erheben, insbesondere in Übereinstimmung mit § 5.5 der Regeln.
IV. Gesundheit und Impfung (§4)
  1. Gäste müssen ein aktuelles Gesundheits- und Impfbuch oder einen Reisepass für ihr Haustier mit sich führen und diesen auf Verlangen dem Empfangspersonal vorlegen.
  2. Nur gesunde Tiere mit aktuellen Impfungen (insbesondere gegen Tollwut), notwendigen Untersuchungen und Entwurmungsbescheinigungen werden in die Anlage aufgenommen. Der Betreiber kann sich weigern, ein krankes oder nicht dokumentiertes Tier aufzunehmen.
  3. Wenn sich ein Tier – trotz aktueller Dokumente – besorgniserregend verhält, hat der Empfangsmitarbeiter das Recht, die Annahme des Tieres zu verweigern.
V. Verantwortlichkeiten des Gastes mit einem Tier (§5)
  1. Haustiere müssen auf dem Gelände und in der Umgebung von einem Erwachsenen begleitet werden, so dass sie nicht entkommen, Eigentum beschädigen oder eine Gefahr darstellen können. Hunde müssen angeleint sein und einen Maulkorb tragen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, alle Abfälle, die das Tier auf dem Grundstück hinterlässt, zu beseitigen.
  3. Hunde müssen außerhalb der Anlage ausgeführt werden.
  4. Gäste, die eine Katze mitbringen, sollten eine Katzentoilette mit Sand haben. Der Kot sollte in eine Plastiktüte geleert und in dem dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.
  5. Im Falle einer Pflichtverletzung kann der Betreiber dem Gast eine übermäßige Reinigung in Rechnung stellen – 200 PLN pro Vorgang.
VI. Einreiseverbot (§6)
  1. Absolut keine Haustiere in der Umgebung erlaubt Wellness-Bereich (Schwimmbäder, Spa, Salzgrotte, Fitnessraum).
  2. Der Aufenthalt eines Haustieres im Storm Restaurant ist möglich, wenn Sie im Voraus einen Tisch reservieren und uns über die Absicht, ein Haustier mitzubringen, informieren.
  3. Der Betreiber kann einem Tier den Zutritt zu Restaurants oder anderen Servicepunkten verweigern, wenn das Tier den Komfort oder die Sicherheit der Gäste beeinträchtigt.
VII. Regeln für das Verhalten von Tieren in der Wohnung (§7)
  1. Das Tier sollte nicht allein im Apartment gelassen werden, wenn es andere Gäste stören könnte.
  2. Es ist verboten, Haustiere unbeaufsichtigt auf Balkonen zu lassen.
  3. Der Besitzer des Tieres sollte ihm ein Bett auf dem Boden des Apartments zur Verfügung stellen.
VIII. Haftung (§8)
  1. Der Kunde/Gast ist für das Verhalten des Tieres im Apartment und auf dem Grundstück verantwortlich.
  2. Der Kunde/Gast muss sicherstellen, dass das Tier nicht die Ruhe stört oder das Eigentum beschädigt.
  3. Der Kunde/Gast muss sicherstellen, dass das Tier keine Gefahr für Personen auf dem Grundstück darstellt.
  4. Im Falle von Beschwerden oder wenn das Tier eine Bedrohung darstellt, kann der Betreiber vom Gast verlangen, das Tier vom Grundstück zu entfernen.
  5. Wenn der Gast der Aufforderung zur Entfernung nicht nachkommt, kann der Betreiber das Apartment mit Hilfe der Dienste betreten und das Tier entfernen – die Kosten hierfür trägt der Gast.
  6. Der Gast ist in vollem Umfang für Schäden verantwortlich, die durch das Tier verursacht werden – der Wert des Tieres wird individuell ermittelt und dem Gast in Rechnung gestellt.